Häufig gestellte Fragen
Nachrangdarlehen
Was ist ein Nachrangdarlehen?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der jeweiligen Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Wie erfolgen die Zinszahlungen und die Rückzahlung des Darlehens?
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird durch die jeweilige Emittentin für die Laufzeit des Projektes jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Darlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Die Zinsen werden auf das Bankkonto ausgezahlt, das Sie unter „Meine Investition / Persönliche Daten" im Online-Portal angegeben haben.
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Im Nachrangdarlehensvertrag ist eine Zahlungsfrist bestimmt. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Tages, der dem Tag des elektronischen Vertragsschlusses folgt.
Sollte der Darlehensbetrag nicht innerhalb der Frist auf dem Konto der jeweiligen Emittentin eingegangen sein, wird der Nachrangdarlehensvertrag hinfällig. Stellen Sie also bitte sicher, dass der Darlehensbetrag fristgerecht auf dem Konto der Emittentin eingeht.
Wer ist zur Zeichnung der Nachrangdarlehen berechtigt?
Das Angebot zur Zeichnung der Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an voll geschäftsfähige natürliche Personen. Wir behalten uns vor, bei den angebotenen Projekten jeweils einen bestimmten Teilnehmerkreis wie die Einwohner der Kommune, wo das Anlageobjekt steht, zu bevorzugen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte der Projektbeschreibung.
Können auch Unternehmen investieren?
Nein, juristische Personen sind nicht zur Zeichnung berechtigt.
Müssen die Zinserträge versteuert werden?
Durch die Zinsen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, sofern Sie als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Ihren Nachrangdarlehensvertrag im Privatvermögen halten. Die Einkünfte werden mit Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer besteuert. Die Steuerlast trägt jeweils der Anleger. Im Übrigen hängt die steuerliche Behandlung von den persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte eine steuerliche Beratung eingeschaltet werden.
Kann ich einen Freistellungsauftrag einreichen?
Nein, die Emittentin nimmt keine Freistellungsaufträge entgegen.
Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber?
Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, nach Vertragsabschluss den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich in das Online-Verwaltungsportal einzugeben. Namensänderungen müssen schriftlich inkl. eines Nachweises der Darlehensnehmerin mitgeteilt werden und werden dann im Online-Zugang durch die Darlehensnehmerin oder vom Plattformbetreiber geändert.
Was passiert im Todesfall?
Verstirbt eine Darlehensgeberin während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder je nach testamentarischer Verfügung auf die Vermächtnisnehmerin über.
Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung der Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von der bisherigen Darlehensgeberin unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin mitzuteilen.
Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen wirksamer Übertragung und Unterrichtung Zins- und/ oder Rückzahlungen an die übertragende Darlehensgeberin geleistet haben,
so gelten die Zins- und/ oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Der übernehmenden Darlehensgeberin stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu.
Investitionsprozess
Ab welchem Betrag kann ich als Anleger investieren?
Ihre Investition können Sie direkt in unserem Online-Portal anmelden, indem Sie dort einen Anlagebetrag von mindestens 500 € bis maximal 20.000 € zeichnen.
In welcher Form erfolgt die Investition?
Mit Ihrer Investition gewähren Sie der Emittentin ein sogenanntes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt.
Ihr Nachrangdarlehensbetrag wird Ihnen durch die jeweilige Emittentin für eine bestimmte Laufzeit jährlich verzinst. Die Rückzahlung Ihres Nachrangdarlehens erfolgt einschließlich noch ausstehender Zinsen am Ende der Laufzeit in einer Summe.
Bei einem Nachrangdarlehen treten im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Emittentin Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung Ihres eingezahlten Darlehensbetrags hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gesellschaftsgläubiger (z.B. Banken) zurück. Ihre Forderungen auf Verzinsung und Rückzahlung dürfen nicht geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei den Emittentin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.
Wie kann ich investieren?
1. Registrieren Sie sich auf unserer Plattform
Klicken Sie zunächst in der Projektbeschreibung auf "Hier Interesse bekunden".
Geben Sie anschließend einen Benutzernamen und Ihre E-Mail-Adresse an, akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen und klicken Sie erneut auf „Registrieren“. Kurz darauf erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink.
2. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten
Der Aktivierungslink in der E-Mail bringt Sie in Ihr persönliches Konto der Beteiligungsplattform. Legen Sie hier Ihr individuelles Kennwort fest und speichern Sie es. Anschließend vervollständigen Sie bitte Ihre persönlichen Daten und speichern Sie Ihre Eingaben.
Sie sind nun vollständig registriert und können Ihre Investition durchführen.
3. Führen Sie Ihre verbindliche Zeichnung durch
Sie werden direkt in die Zeichnungsstrecke weitergeleitet. Sie erhalten nun ein Vertragsmuster, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) sowie weitere Pflichtangaben per E-Mail zugestellt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen sorgfältig durch.
Im Anschluss vervollständigen Sie bei Bedarf Ihre persönlichen Daten in der Zeichnungsmaske und geben Sie die Informationen zur Angemessenheit sowie Ihren gewünschten Investitionsbetrag an. Anschließend müssen Sie das VIB herunterladen und den Download bestätigen. Abschließend werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten zur Bestätigung der Kenntnisnahme des Warnhinweises auf dem VIB auf elektronischem Wege erneut einzugeben und den Vertrag durch Klick auf den Button „Verbindlich investieren“ rechtsgültig abzuschließen. Ihren Vertrag können Sie unter „Mein Konto / Mein Portfolio“ einsehen und erhalten ihn per E-Mail zugestellt.
Folgeprozess:
Ihre Bestätigung per E-Mail enthält neben Ihrem Vertrag eine Zahlungsaufforderung mit den Kontodaten. Bitte überweisen Sie nun den Investitionsbetrag unter Verwendung des angegebenen Verwendungszwecks. Sobald wir Ihren Zahlungseingang verbuchen, erhalten Sie ebenfalls eine Bestätigung per E-Mail.
Kann ich nur digital mitmachen?
Kann ich den bereits eingetragenen Darlehensbetrag ändern?
Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Emittentin mit mir einen Vertrag abschließt, wenn ich mich registriere?
Nein. Um einen Vertrag mit der jeweiligen Emittentin zu schließen, müssen Sie den Zeichnungsprozess vollständig durchlaufen und den Vertragsschluss durch die nochmalige Eingabe Ihrer persönlichen Daten auf elektronischem Wege verbindlich bestätigen.
Online-Portal
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Warum erhalte ich keine E-Mails?
Wozu dient das Online-Portal?
Die Internet-Dienstleistungsplattform ermöglicht die Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und ist ein komfortables Hilfsmittel zur Verwaltung Ihrer Investition. Folgende Services können Sie über das Portal nutzen:
-
- Registrierung Ihrer persönlichen Daten und Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Zinsausschüttungen
- Bereitstellung von Informationen und Zinsbescheinigungen
- Verwaltung Ihrer Investition
Selbstverständlich erfüllt das Online-Portal die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) nehmen Sie bitte direkt über Ihren individuellen Zugang im Online-Portal selbst vor.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch uns und eventuell beauftragten Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte.
Wie sicher sind meine Daten?
Wie ist die Datensicherheit geregelt?
Datensicherheit wird gewährleistet durch die Sicherheitsschlüssel SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005 – in unserem Online-Portal steckt jede Menge Sicherheit. Diese fünf Schlüssel schützen Ihre Daten:
Schlüssel Nr. 1 – Die erste Sicherheitsmaßnahme auf unserem Portal scheint verblüffend einfach: Wir beschränken uns auf unsere zentrale Aufgabe, und das ist die Verwaltung Ihrer Investition. Weil Instrumente für direkte Transaktionen, Abbuchungen oder Überweisungen gar nicht erst angelegt sind, bieten wir darüber auch keine Angriffsfläche. Das macht das Portal übrigens nicht nur sicherer, es erspart den Nutzern auch die bei Bankgeschäften üblichen PINs und TANs.
Schlüssel Nr. 2 – Das gewohnte 6-stellige Passwort kann zur Achillesferse eines Systems werden. Wir haben die Sicherheitslatte höher gelegt: Ein gutes Passwort ist mindestens 8-stellig, umfasst mindestens 1 Zahl, mindestens 1 Sonderzeichen, mindestens 1 Groß- und Kleinbuchstaben. Das mag ungewohnt sein, dient aber dem Schutz Ihrer Daten. Übrigens: Wenn das Passwort 4-mal falsch eingegeben wurde, sperren wir den betreffenden Account für 24 Stunden. Damit lassen wir sog. Brute-Force Attacken ins Leere laufen, die ein Passwort durch Erraten ausspionieren.
Schlüssel Nr. 3 – Fremde dürfen nicht mitlesen! Darum versiegeln wir Daten vor dem Transport beim Sender und beim Empfänger per SSL- Verfahren – genau wie beim Online-Banking. Sie erkennen das am kleinen Vorhängeschloss in der Adressenleiste des Browsers.
Schlüssel Nr. 4 – Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert.
Schlüssel Nr. 5 – Sensible Daten, wie Ihr Passwort und Kontonummer, werden mit einer 256 Bit Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Sonderzeichen (; , . ? !)